Darf der das? Immer wieder kommt es auf Turnieren zu Fragen rund um die Ausrüstung von Pferd und Reiter. Was ist erlaubt und was nicht?
Einen ausführlichen Ausrüstungskatalog, der eine Übersicht über alle zugelassenen Ausrüstungsgegenstände in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit bietet, wurde jetzt von der FN veröffentlicht.
Der Ausrüstungskatalog 2017 stellt eine Ergänzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung dar. Die abgebildeten Beispiele sollen der Veranschaulichung und Verdeutlichung der aktuellen LPO-Vorschriften dienen. In der Übersicht enthalten sind folgende Ausrüstungsgegenstände mit ihren LPO-konformen Merkmalen: Gebisse, Reithalfter, Sattel, Beinschutz, Hilfszügel, Stiefel, Hilfsmittel (Sporen, Gerte), Schutzwesten sowie Sonstiges (Nasennetz, Ohrenschutz). Die Ausrüstungsgegenstände sind entsprechend ihrer Zulassung nach Disziplin, Prüfungsart und Klasse aufgeführt.
Generell gilt für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO:
Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer muss den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung dieser Grundsätze und Regeln, als auch für die Überprüfung der korrekten Maße der verwendeten Ausrüstungsgegenstände eigenverantwortlich.
Der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände sind grundsätzlich zugelassen.
|